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Reisebestimmungen |
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Für die Einreise nach Japan genügt ein gültiger Reisepass. Bei Kindern ist ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils ausreichend. Jedoch wird auch der deutsche Kinderausweis anerkannt.
Touristen und Geschäftsreisende, die weder erwerbstätig werden noch eine Ausbildung absolvieren, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen, die u. U. um weitere 90 Tage verlängert werden kann. Nur wer länger als 180 Tage im Lande bleiben möchte, der benötigt ein Visum. |
Japan |
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Größe: |
377.780 km² |
Lage: |
24° - 46° nördl. Breite |
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123° - 146° östl. Länge |
Zeitzone: |
MEZ + 8 Stunden |
Einwohner: |
126 Millionen |
Bevölk.-dichte: |
334 Einwohner/km² |
Hauptstadt: |
Tokio |
Zahlungsmittel: |
1 YEN (¥) = 100 SEN |
Wechselkurs*: |
100 ¥ = 0,86 € |
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1 € = 115,92 ¥ |
Telefonvorwahl: |
GER → JPN: 0081 |
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JPN → GER: 00149 |
*Stand: 20. 03. 2002 |
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Die Zollbestimmungen verbieten die Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen jeglicher Art und opiumhaltigen Arzneimitteln.
Dagegen dürfen drei Flaschen (0,75 Liter) alkoholische Getränke, 400 Zigaretten oder 100 Zigarren (500 Gramm Tabak) und zwei Unzen Parfüm (knapp 60 ml) zollfrei eingeführt werden. Bei allen anderen Waren gilt ein Wert von 200.000 ¥ als Obergrenze für die zollfreie Einfuhr, wobei allerdings nur Waren mit einem Gegenstandswert von über 10.000 ¥ gezählt werden.
Bargeld kann beliebig eingeführt werden. Erst ab einem Wert von 1.000.000 ¥ ist die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren meldepflichtig.
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Adressen |
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Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Consulate General of the Federal Republic of Germany
Umeda Sky Building, Tower East, 35th Floor
1-1-88-3501, Oyodonaka, Kita-ku
Osaka 531-6035
Telefon: (0081 6) 64 40 50 70
Fax: (0081 6) 64 40 50 80
Internet: http://www.german-consulate.or.jp
Email: mail@german-consulate.or.jp
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